Statuten

§ 1

Die Astronomische Gesellschaft Bern (AGB) ist eine Vereinigung von Freunden der Himmelskunde. Sie hat das Studium, die Pflege und die Verbreitung der Astronomie in all ihren Aspekten zum Zweck. Die AGB ist eine Sektion der Schweizerischen Astronomischen Gesellschaft (SAG).

§ 2

Dieser Zweck kann erreicht werden durch:

a) Himmelsbeobachtungen

b) Veranstaltung von Sitzungen und öffentlichen Vorträgen

c) Unterstützung der Astronomischen Jugendgruppe Bern

d) Organisation von Kursen zur Herstellung von astronomischen Instrumenten

e) Wissenschaftliche Arbeit und deren Weiterleitung an zuständige Stellen

f) Unterstützung verwandter Bestrebungen

§ 3

Die Mitgliedschaft umfasst:

a) Mitglieder

b) Sektions-Jungmitglieder

Der Eintritt kann jederzeit erfolgen, der Austritt nur auf Ende des Geschäftsjahres (31. Dezember). Wer auf Aufforderung hin den Jahresbeitrag nicht bezahlt wird von der Mitgliederliste gestrichen.

Die Mitglieder werden zu den Sitzungen schriftlich eingeladen.

§ 4

Wer sich um die Astronomie und verwandte Wissenschaften oder um die Zwecke der Gesellschaft in hervorragendem Masse verdient macht, kann auf Antrag des Vorstandes von der Hauptversammlung zum Ehrenmitglied ernannt werden. Ehrenmitglieder geniessen alle Rechte der ordentlichen Mitglieder. Sie bezahlen aber keinen Jahresbeitrag.

§ 5

Zur Beschaffung der notwendigen Geldmittel wird ein Jahresbeitrag erhoben, der von der Hauptversammlung festgesetzt wird. Im Jahresbeitrag inbegriffen ist die Mitgliedschaft der SAG.

§ 6

Für die Verpflichtungen der AGB haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung ist ausgeschlossen.

§ 7

Die Organe der AGB sind die Hauptversammlung, der Vorstand und die Rechnungs-revisoren. Die ordentliche Hauptversammlung findet jährlich einmal, auf Anfang des Geschäftsjahres statt. Ausserordentliche Hauptversammlungen sind einzuberufen, wenn der Vorstand wichtige Geschäfte vorlegen will, oder wenn ein Fünftel der Mitglieder es verlangt.

Zur Hauptversammlung sind die Mitglieder mindestens sieben Tage zum voraus unter Angabe der Traktanden schriftlich einzuladen.

§ 8

Die Geschäfte der Hauptversammlung sind:

a) Wahl des Vorstandes und der Revisoren / Revisorinnen

b) Abnahme von Jahresbericht und Jahresrechnung

c) Behandlung der Geschäfte betreffend grösserer Anschaffungen

§ 9

Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten / der Präsidentin, 1 bis 2 Vizepräsidenten / Vizepräsidentinnen, dem Kassier / der Kassierin, dem Sekretär / der Sekretärin, einer Vertretung der Jugendgruppe, vorzugsweise deren Leiter / Leiterin, dem Protokollführer / der Protokollführerin und einigen Beisitzern / Beisitzerinnen. Die Vorstandsmitglieder sind jährlich wieder wählbar.

Zeichnungsberechtigt sind mit Einzelunterschriften der Präsident / die Präsidentin und der Kassier / die Kassierin.

§ 10

Der Vorstand erledigt alle laufenden Geschäfte. Er hat die Aufsicht über die Verwaltung und Verwendung der Bibliothek.

§ 11

Die Revisoren / Revisorinnen prüfen die Rechnung und die statutengerechte Verwendung der Finanzen.

§ 12

Änderungen der Statuten müssen von der Hauptversammlung genehmigt werden.

§ 13

Die Auflösung der AGB kann durch eine Hauptversammlung mit einem Mehr von ¾ der anwesenden Mitglieder beschlossen werden. Das verbleibende Vermögen wird durch Mehrheitsbeschluss möglichst dem bisherigen Vereinszweck entsprechend verwendet.

§ 14

Diese Statuten wurden am 23. Januar 2007 genehmigt und treten sofort in Kraft.

(Sie gehen zurück auf die ursprüngliche Fassung, die an der Hauptversammlung vom 4. Juli 1927 beschlossen und an den Hauptversammlungen vom 1. September 1950, 12. September 1960, 22. September 1980 und 22. Januar 1997 revidiert wurden.)

Der Sekretär: Erich Suter                             Der Präsident: Peter Schlatter

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