Statuten

§1
Die Astronomische Gesellschaft Bern (AGB) ist eine Vereinigung von Freunden der Himmelskunde. Sie hat das Studium, die Pflege und die Verbreitung der Astronomie in all ihren Aspekten zum Zweck. Die AGB ist eine Sektion der Schweizerischen Astronomischen Gesellschaft (SAG).

§2
Dieser Zweck kann erreicht werden durch:

a) Himmelsbeobachtungen
b) Veranstaltung von Sitzungen und öffentlichen Vorträgen
c) Organisation und Unterstützung des Praxis-Forums
d) Organisation und Unterstützung des Jugend-Forums
e) Unterstützung wissenschaftlicher Arbeit und verwandter Bestrebungen.

§3
Die Gesellschaft umfasst:

a) Mitglieder
b) Sektions-Jungmitglieder (bis zum zurückgelegten 25. Altersjahr) c) Ehrenmitglieder.

Der Eintritt kann jederzeit erfolgen, der Austritt nur auf Ende des Geschäftsjahres (31. Dezember). Wer auf Aufforderung hin den Jahresbeitrag nicht bezahlt wird, von der Mitgliederliste gestrichen.

Die Mitglieder werden zu den Sitzungen schriftlich (per Post oder elektronisch) eingeladen.

§4
Wer sich um die Astronomie und verwandte Wissenschaften oder um die Zwecke der Gesellschaft in hervorragendem Masse verdient macht, kann auf Antrag des Vorstandes von der Hauptversammlung zum Ehrenmitglied ernannt werden. Ehrenmitglieder geniessen alle Rechte der ordentlichen Mitglieder.

§5
Zur Beschaffung der notwendigen Geldmittel wird ein Jahresbeitrag erhoben, der von der Hauptversammlung festgesetzt wird. Im Jahresbeitrag inbegriffen ist die Mitgliedschaft bei der SAG. Jungmitglieder bezahlen einen reduzierten Beitrag, Ehrenmitglieder keinen Beitrag.

§6
Für die Verpflichtungen der AGB haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung ist ausgeschlossen.

§7
Die Organe der AGB sind die Hauptversammlung, der Vorstand und die Rechnungs-Revisoren. Die ordentliche Hauptversammlung findet jährlich einmal, auf Anfang des Geschäftsjahres statt. Ausserordentliche Hauptversammlungen sind einzuberufen, wenn der Vorstand wichtige Geschäfte vorlegen will, oder wenn ein Fünftel der Mitglieder es verlangt.

Zur Hauptversammlung sind die Mitglieder mindestens sieben Tage zum voraus unter Angabe der Traktanden schriftlich einzuladen.

§8
Die Geschäfte der Hauptversammlung sind:

a) Abnahme von Jahresberichten und Jahresrechnung
b) Behandlung der Geschäfte betreffend grössere Anschaffungen c) Festsetzung des Mitgliederbeitrags, Genehmigung Budget
d) Genehmigung allfälliger Statutenänderungen
e) Wahl des Vorstandes und der Revisoren / Revisorinnen
f) Ehrungen.

§9
Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten / der Präsidentin, 1 bis 2 Vizepräsidenten / Vizepräsidentinnen, dem Kassier / der Kassierin, dem Sekretär / der Sekretärin, einer Vertretung des Jugend-Forums, vorzugsweise deren Leiter / Leiterin, einer Vertretung des Praxis-Forums, vorzugsweise deren Leiter / Leiterin, dem Protokollführer / der Protokollführerin und einigen Beisitzern / Beisitzerinnen. Die Vorstandsmitglieder sind jährlich wieder wählbar.

Finanziell zeichnungsberechtigt sind mit Einzelunterschrift der Präsident / die Präsidentin und der Kassier / die Kassierin. Bei Beträgen über CHF 1’000 zeichnen diese zu Zweit
Der Vorstand erledigt alle laufenden Geschäfte.

§ 10
Die Revisoren / Revisorinnen prüfen die Rechnung und die statutengerechte Verwendung der Finanzen. Sie sind für maximal 5 Jahre wieder wählbar. Es werden wenn möglich zwei Revisoren / Revisorinnen aus den Reihen der Mitglieder gewählt, wobei diese nicht gleichzeitig dem Vorstand angehören dürfen. Revisoren / Revisorinnen müssen nicht zwingend Mitglieder der Gesellschaft sein. Finden sich keine Revisoren, wird eine Treuhandfirma mit der Revision beauftragt.

§ 11
Die Auflösung der AGB kann durch eine Hauptversammlung mit einem Mehr von 3⁄4 der anwesenden Mitglieder beschlossen werden. Das verbleibende Vermögen wird durch Mehrheitsbeschluss möglichst dem bisherigen Vereinszweck entsprechend verwendet.

§ 12
Diese Statuten wurden am 5. Februar 2025 genehmigt und treten sofort in Kraft.

(Sie gehen zurück auf die ursprüngliche Fassung, die an der Hauptversammlung vom 4. Juli 1927 beschlossen und an den Hauptversammlungen vom 1. September 1950, 12. September 1960, 22. September 1980, 22. Januar 1997 und 23. Januar 2007 revidiert wurden.)

Der Sekretär: Michel del Piero                   Die Präsidentin: Isabel Streit

Die Statuten als pdf zum herunterladen.

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